Kategorie: Paragraph 58c
Am 1. September 2020 tritt in Österreich der §58c Abs. 1a des Staatsbürgerschaftsgesetzes in Kraft. Dieser ermöglicht es — im Bestreben um Versöhnung mit den Opfern des Nationalsozialismus — nun allen Nachkommen von Personen, die der Verfolgung durch das NS-Regimes ausgesetzt waren, die österreichische Staatsbürgerschaft durch Anzeige zu erwerben.