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§ 58c Abs. 1a

Am 1. September 2020 trat in Österreich der § 58c Abs. 1a des Staatsbürgerschaftsgesetzes in Kraft. Die Geschichte dieser Gesetzesänderung ist antizyklisch zur aktuellen konfliktbeladenen, tendenziell ausgrenzenden Weltlage.  Der Paragraph 58c Abs. 1a und 1b ermöglicht es den Nachfahren der durch das NS-Regime Verfolgten die Staatsbürgerschaft per Anzeige zu erwerben. […]

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